Hallo zusammen,
ich hätte eine Frage zu folgender Situation: ein Jugendlicher (14 Jahre) haut nachts unbemerkt von einer stationärenJugendhilfeeinrichtung ab. Eingangstür immer nicht abgeschlossen. Da der Betreuer nichts bemerkte gab es auch keine Vermisstmeldung. Mitten in der Nacht ruft die Polizei an und sagt, dass sie den Jungen haben und zwar etwas "weiter" weg ( etwa 100 km) von der Einrichtung. Die Polizei fordert, dass jemand von der Einrichtung den Jungen abholt.
Darf die Polizei so etwas fordern? Wie ist die rechtliche Lage?
LG
Joleen
Aufsichtspflicht
Re: Aufsichtspflicht
Das fragst du jetzt nicht im Ernst, oder?
Hier wurde ganz klar die Aufsichtspflicht verletzt!
Hier wurde ganz klar die Aufsichtspflicht verletzt!
Re: Aufsichtspflicht
Natürlich darf sie das fordern. Das würde die Polizei auch von den Eltern wenn er zu Hause leben würde.
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Re: Aufsichtspflicht
Hallo,da langweilt sich einer sehr -denn sonst würde man nicht so etwas fragen. LG Engelglück
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Re: Aufsichtspflicht
Die Cops dürfen so einiges fordern und da er minderjährig war ist das sogar die Pflicht. Und, wenn die Institution nicht leisten kann das der Jugendliche vor Ort bleibt hat die Institution versagt.