Bezüglich der Hauptverantwortung und Pflicht zur Aufarbeitung der Bundesregierung
Boardnutzer »Ralf B« teilte mit am Donnerstag, 3. Januar 2019, um 17:45 Uhr im HEIMKINDER-FORUM.DE @ http://heimkinder-forum.de/v4x/index.ph ... post579570 (ganz am Ende dieses dortigen Beitrags von Boardnutzer »Ralf B«) :
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Vieleicht sollte die Anfrage [an die Bundesregierung] verändert und das Thema (mit Beweisen in Kopie) erneut gestellt werden.
Es sollte nur um Medikamentenstudien gehen und nicht die Betroffenen kategorisieren.
Da liefen Studien die nicht in Ordnung waren; betroffen waren Heimkinder, psychich Kranke etc und das sollte durch die Bundesregierung verfolgt und aufgearbeitet werden.
Letztendlich ist die BRD immer Gesamthaftender.
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Boardnutzer »Ralf B« teilte mit am Freitag, 4. Januar 2019, um 12:58 Uhr im HEIMKINDER-FORUM.DE @ http://heimkinder-forum.de/v4x/index.ph ... post579591 :
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Letztendlich und so sehe ich das, muss die Bundesregierung ermitteln und aufarbeiten, denn als Gesamthaftende kann die BRD nicht wegschauen.
Es liegen Fakten vor, die darauf hindeuten, dass in dieser Thematik mächtig Schmuh getrieben wurde.
So etwas kann eine Regierung eigentlich garnicht ignorieren. Sie muss eingreifen wenn es vermehrt zu solchen "Handlungen" kommt. Hier hätte sie auch eine Schutzfunktion für ihre Bürger übernehmen müssen.
Da es nach Aussage anscheinend keine Regulierungen gab, war die BRD eigentlich in der Pflicht zu regulieren und Gesetze zu erlassen zum Schutze bestimmter Personengruppen.
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Boardnutzer »Ralf B« teilte mit am Samstag, 5. Januar 2019, um 15:32 Uhr im HEIMKINDER-FORUM.DE @ http://heimkinder-forum.de/v4x/index.ph ... post579628 :
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In den Nachkriegsjahren fing die Pharma an viel zu entwickeln und zu testen.
Man kann sicher sein, dass aus rechtlichen Gründen das Ministerium kontaktiert wurde, um sich eben abzusichern.
Und genau da hat die damalige Regierung grobfahrlässig keinerlei Regelungen geschaffen.
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QUELLE: https://www.wiesbadener-kurier.de/polit ... _17518314# UND u.a. AUCH AUFFINDBAR @ http://www.genios.de/presse-archiv/arti ... 92400.html :
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WIESBADENER KURIER
[ 2. Dezember 2016 ]
POLITIK HESSEN
KZ-Methoden im Kinderheim
Von Christoph Cuntz vor 2 Jahren
[ so liest es jetzt bei Abruf am 17.01.2019 ]
[ FOTO: „Ein ehemaliges Wohngebäude auf dem Gelände des Hephata-Diakoniezentrums im nordhessischen Treysa. Wurden auch dort an Heimkindern Medikamentenversuche unternommen? Es gibt einen Verdacht, aber keine Gewissheit. Foto dpd Foto: dpa“ ]
WIESBADEN - Der eine hatte Blickkrämpfe. Ein Nächster schien psychisch stark verändert und schrie mehrmals laut. Der Kopf eines Dritten war gerötet, seine Muskulatur verkrampfte sich, weshalb sein Rumpf bogenförmig nach hinten überstreckt war. Die bizarren Bilder waren Reaktionsmuster von Probanden, die an Medikamententests teilnahmen. Ihnen war im Januar 1958 Decentan, ein Mittel gegen Schizophrenie, verabreicht worden. Dass sie wussten, was da mit ihnen geschah, daran darf gezweifelt werden. Denn 24 dieser Versuchskaninchen waren Kinder im Alter zwischen fünf und 13 Jahren. Insassen eines Kinderheims. Und der Arzt, der für den Medikamententest verantwortlich zeichnete, hatte die Arznei – wohl bewusst – viel zu hoch dosiert.
Unterdrücktes und verdrängtes Kapitel
Von solchen Arzneimitteltests an Kindern berichtete Sylvia Wagner in ihrer Studie „Ein unterdrücktes und verdrängtes Kapitel der Heimgeschichte“. Die Krefelder Wissenschaftlerin ist bei ihren Nachforschungen immer wieder in Hessen fündig geworden. Decentan etwa hatte das Darmstädter Unternehmen Merck hergestellt. Und auch die Marburger Behringwerke ließen in den 50er und 60er Jahren Impfstoffe in Säuglings- und Kinderheimen testen.
„Eine Einwilligung der Eltern zu den Untersuchungen wird nicht erwähnt“, schreibt Sylvia Wagner. Dafür stieß sie in den Dokumenten auf den Vorschlag, man möge die Eltern bei Aufnahme ihres Kindes in ein Heim unterschreiben lassen, „dass sie mit allen notwendigen Impfungen und den damit verbundenen Blutentnahmen einverstanden seien“. Die Einführung des Impfstofffes war im Juli 1954 eine heikle Sache geworden: Zwei Affen waren an Kinderlähmung eingegangen, nachdem das Serum an ihnen erprobt worden war. In Marburg kam es deshalb zu einem Krisentreffen, an dem 17 Sachverständige teilnahmen. Darunter auch solche, „die schon während der Zeit des Nationalsozialismus an Menschenversuchen beteiligt“ waren, so die Wissenschaftlerin.
Albert Demnitz etwa, der Direktor der Behringwerke, sowie Richard Haas, der die humanmedizinische Forschung des Unternehmens leitete. Beide hatten in der NS-Zeit Fleckfieberimpfstoff an KZ-Häftlingen in Buchenwald erforscht. Dessen ungeachtet war Demnitz 1950 zum Honorarprofessor für Tierseuchentherapie an der Gießener Justus-Liebig-Hochschule ernannt worden.
[ Otto Taleus Eberhard Buurman - Vertreter der Bundesregierung in den 1950er Jahren ]
[ Für den in WIKIPEDIA angegebenen Werdegang von Otto Taleus Eberhard Buurman siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Otto_Buurman ]
Belastet war aber auch der Vertreter der Bundesregierung, Otto Buurman, der an dem Marburger Treffen teilnahm: Er war als Medizinalrat ebenfalls in die Fleckfieberversuche der NS-Zeit involviert. Und Franz Redeker, in den 50er Jahren Leiter des Bundesgesundheitsamts, war in der Zeit des „Dritten Reiches“ beim Berliner Erbgesundheitsobergericht mit Fragen der Zwangssterilisierung befasst.
60 Jahre nach den Medikamententests wird der Hessische Landtag im März kommenden Jahres eine Anhörung dazu durchführen. Schon einmal, vom Oktober 2009, hatte es im Landtag eine Anhörung zum „Unrechtsschicksal der Heimkinder der 50er und 60er Jahre“ gegeben. Zahlreiche Zeugen wurden gehört, erschreckendes kam zur Sprache. Damit wurde [in Nordrhein-Westfalen] ein für alle Beteiligten anstrengender Aufarbeitungsprozess eingeleitet, an dessen Ende der frühere Leiter des Vincenzsstifts in Rüdesheim-Aulhausen sich „tief betroffen“ darüber zeigte, dass ehemalige Heimkinder über Misshandlung und Missbrauch berichtet hatten. Der Mann war Franz Kaspar, unter Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst Generalvikar des Bistums Limburg.
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DIE GRENZEN
Laut Grundgesetz ist die Freiheit der Forschung „ein mit der Selbstbestimmung verbundenes Recht jedes Menschen“. Medizinische Forschung am Menschen ist jedoch ein Sonderfall. Sie steht „im Dienst des Patienten, seiner Interessen, seiner Gesundheit“ und setzt somit der Forschungsfreiheit Grenzen. Ende 1900 entstand ein preußischer Erlass zu Menschenversuchen. Festgelegt wurde, dass Versuchspersonen ihrer Teilnahme am Experiment zugestimmt haben müssen, nachdem sie über den Versuch belehrt worden waren.
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#compensationnow (MM - Heimopfer-WEST)
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